Wir möchten über neue, beunruhigende Entwicklungen bei der Erteilung von wasserbehördlichen Genehmigungen für das Unterhalten von Steganlagen informieren.
Anlass ist die Erteilung von Auflagen im Rahmen einer wasserbehördlichen Genehmigung der Steganlage des SpYC. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen gewann zwar zunächst der SpYC vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das VG zeigte aber in seiner Entscheidung einen Weg auf, in welcher Weise Auflagen bei der weiteren Unterhaltung von Steganlagen, und zwar zulässiger Weise, erteilt werden können. Für den klagenden SpYC ein wahrer Phyrrussieg !
Das Bezirksamt Spandau erließ u.a. folgende Auflagen:
1. Verbot des Übernachtens oder auch nur vorübergehenden Wohnens auf Sportbooten.
2. Verbot der Nutzung der Steganlage in der Zeit vom 1.12. bis 28.2.
3. Strom-, Wasser-, und Abwasserleitungen dürfen nicht auf der Steganlage installiert sein.
4. Die maximale Höhe der Aufbauten der ausschließlich zugelassenen Sportboote beträgt 3 Meter, gemessen von der Wasserlinie bis zur Oberkante jeglicher Aufbauten.
5. Der Betrieb jeglicher Eisfreihalteanlagen, gleich ob am Boot, am Steg oder sonst wie, ist verboten.
6. Aus Artenschutzgründen ist eine Beleuchtung der Anlage unzulässig.
WEITERE INFOS :
Artikel im Berliner Abendblatt 9.12.2017 – Auch Spandaus Stege brauchen Licht
Pressemitteilung des Bezirksamts Spandau 17.11.2017 – Genehmingungen erteilt !
Pressemitteilung des Bezirksamtes Spandau 25.01.2017
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin 28.6.2016