
Gemäß einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 22.04.2020,
ist individueller Wassersport auch von und über das Gelände eines Wassersportvereins
erlaubt – allerdings unter der jeweils aktuell geltenden
SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senat
Die Toiletten sind unter Einhaltung des Hygieneplans nutzbar
! DAS CLUBHAUS BLEIBT VORLÄUFIG GESCHLOSSEN !
General Membership Meeting / Hauptversammlung |
virtuelle Versammlung am 16.4.’21 18:00 |
! Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung ! |
? AIYCB Challenge Cup 2021 ?
Yardstickregatta am 7. & 8. Mai 2021