Gemäß einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 22.04.2020,
ist individueller Wassersport auch von und über das Gelände eines Wassersportvereins
erlaubt – allerdings unter der jeweils aktuell geltenden
SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senat
Die Toiletten sind unter Einhaltung des Hygieneplans nutzbar
! DAS CLUBHAUS BLEIBT VORLÄUFIG GESCHLOSSEN !
Alle weiteren Termine sind abgesagt bzw. unbestimmt verschoben !
AIYCB Challenge Cup 2020
Yardstickregatta am 8. & 9. Mai 2020
mußte leider entfallen… !